Sekretariat

Kirsten Möller
Verwaltungsangestellte
Telefon: 0381 - 400 53 70
Telefax: 0381 - 400 53 72
sekretariat-gs@dbs-hro.de
Informationen des Sekretariates
Krankmeldungen bzw. Arztbesuche
Bei Krankheit Ihres Kindes oder bei zwingend erforderlichen Arztbesuchen innerhalb der Unterrichtszeit melden Sie bitte Ihr Kind morgens bis 8.00 Uhr im Sekretariat ab (auch über Anrufbeantworter oder über Email möglich). Sobald Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist das Versäumnis schriftlich zu begründen (Rahmenschulordnung RSchO §5 (3)).
Mit der Abmeldung ist dann auch die Essensabmeldung erfolgt.
Planmäßige Essensabmeldungen müssen bis 1 Tag vorher bekannt gegeben werden (im Hort oder auch im Sekretariat).
Änderungsmitteilungen
Denken Sie bitte daran, alle wichtigen Änderungen schriftlich im Sekretariat abzugeben (z.B. Wohnungswechsel, Telefonänderung, Kontoänderung, Schulbefreiung usw.)!
Schülerticket
Ein Schülerticket für den Nahverkehr hat sich jetzt schon einige Jahre bewährt, wenn man den vollen Zeitumfang (Schuljahr) nutzt. Die Anträge gibt es in den bekannten Kundenzentren der VVW bzw. der RSAG oder auch aus dem Internet. Entsprechende Informationen werden auch in der Presse veröffentlicht.
Schulgeldeinzug
Der Lastschrifteinzug erfolgt jeweils am 1. des Monats entsprechend der Schulgeldordnung (SGO) bzw. der Durchführungsbestimmung zur SGO.
Der Lastschrifteinzug für das Schulgeld (SG) erfolgt jeweils am 1. des Monats.
Hort- und Essengeld
Das Hort- und Essengeld (EG) wird jeweils am 15. des Monats eingezogen.
Lehrmittelgeld
Die Schulbücher und Arbeitshefte für die Schüler werden zentral von der Schule angeschafft und am 1. Schultag ausgeteilt. Die Lehrmittelkosten von 60,00 € teilen sich Schule und Eltern anteilig. Das Lehrmittelgeld von jeweils 15,00 € wird am 15.11. und am 15.04. eingezogen.
Stipendium
Sollten Sie in finanzielle Engpässe geraten, haben Sie die Möglichkeit, ein sog. Stipendium zu beantragen (vgl. Schulgeldordnung und Durchführungsbestimmung). Entsprechende Antragsunterlagen erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage im Bereich ‚Service’. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir helfen Ihnen gern!
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Unterstützung über das Teilhabepaket zu beantragen. Die dafür notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie ebenfalls im Sekretariat.
Schulgeldbescheinigung
Die Schulgeldbescheinigung mit der Angabe des entrichteten Schul- und Hortgeldes für die Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches erhalten Sie automatisch Ende März.
Wenn Sie eine Schulbescheinigung benötigen, sprechen Sie mich bitte an.