Schulbesuch bei widrigem Wetter
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist mit Blick auf die gesamte Wintersaison auf folgende Regelungen hin:
- Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, sind grundsätzlich entschuldigt.
- Letztendlich entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet.
- Informationen können bei den Kreisverwaltungen oder in den Schulen eingeholt werden.
- Darüber hinaus informieren die Landkreise ihre Bevölkerung über Einschränkungen im Schülerverkehr durch die Medien.
Stand 16.12.10