Sonderpädagogische Arbeit


Als Sonderpädagogen sind wir bemüht, nicht defizitorientiert zu denken. Wir sehen im Vordergrund die dem Kind eigene Persönlichkeit mit seinen Stärken, Schwächen und Interessen. Sonderpädagogische Förderung ist eine notwendige Ergänzung der pädagogischen Förderung. Sie strebt einen größtmöglichen Umfang schulischer und beruflicher Eingliederung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben durch Selbstbestimmung und Mitverantwortung an.
Unsere sonderpädagogische Förderung umfasst zum einen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf und zum anderen die Förderung von Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und /oder eine Lernschwäche im mathematischen Bereich (LimB) vermutet wird oder nachgewiesen werden konnte.

Wir begleiten nicht nur die SchülerInnen, sondern auch die Eltern. In unserer Schule arbeiten die Sonderpädagogen eng mit der Schulsozialarbeiterin, der Logopädin, dem pädagogischen Ausschuss und den IntegratioshelferInnen zusammen. Manchmal können wir nicht jedes Kind in allen Bereichen professionell unterstützen, deshalb knüpfen wir bei Bedarf Kontakte zum Sprachheilzentrum, zur Lernwerkstatt, zur Schulpsychologie oder anderen Beratungsstellen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte:


- Beratung von Eltern, Schülern und Lehrern
- Lernstandserhebungen in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen in Klasse 5 und bei neuen Schülerinnen und Schülern in Klasse 7
- Beantragung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs nach § 5 FöSoVO vom 2.9.2009
- Festlegung, Gewährung und Überprüfung von Nachteilsausgleich (nach Anl. 9 FöSoVO vom 2.9.2009), wobei die Festschreibung im individuellen Förderplan erfolgt. Nachteilsausgleiche dienen der Kompensation der durch die Beeinträchtigung entstehenden Nachteile im Unterricht und bei Tests und Klassenarbeiten.
- Erstellen schulinterner Curricula zur Gewährleistung der zieldifferenten Beschulung (Gemeinsame Lernerfahrungen am gleichen Unterrichtsgegenstand stehen dabei im Vordergrund)
- Erstellen und Fortschreiben individueller Förderpläne
- Förderunterricht einzeln oder in Kleingruppen auf Basis evaluierter, entwicklungsorientierter Trainingsprogramme
- sprachheilpädagogische Förderung
- Erarbeiten von Verstärkerplänen zur Verhaltensmodifikation in Zusammenarbeit mit den Klassen- und Fachlehrern
- kontinuierliche Evaluation und Überprüfung von Fördermaßnahmen

Sonderpädagogische Förderung


Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf zeichnet sich durch ein sehr individuelles Vorgehen aus, das sowohl die Prävention als auch die Förderung an sich zum Ziel hat. In der Grundschule werden Lehrerinnen und Lehrer meist schon auf Schwierigkeiten, die auf einen sonderpädagogischen Förderbedarf hinweisen, aufmerksam. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt somit meist im Grundschulalter und kann dort sofort durch unterstützenden Maßnahmen im Unterricht und die einsetzende Förderung durch die Sonderpädagogin beginnen. Bei älteren oder auch neuen Schülerinnen und Schülern haben wir ebenso ein Augenmerk auf ihre Entwicklung und können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Feststellung zum sonderpädagogischen Förderbedarf veranlassen und unterstützend tätig werden.
Bei einem anerkannten Förderbedarf erhält das Kind die Möglichkeit, im Unterricht von uns Sonderpädagoginnen begleitet, ganz spezifisch in einer Einzelstunde oder in einer Kleingruppe gefördert zu werden und entsprechend des Förderplans auch einen Nachteilsausgleich zu erhalten.
In Zusammenarbeit mit der Klassenkonferenz werden der individuelle Förderplan abgestimmt und Nachteilsausgleiche und unterstützende Maßnahmen für den Unterricht festgeschrieben. Er wird halbjährlich evaluiert und fortgeschrieben.

Je nach individuellen Förderschwerpunkt sind verschiedene Unterstützungsangebote notwendig. So erarbeiten und festigen wir mit Kindern mit dem Förderbedarf Lernen u.a. Lernstrategien und Arbeitsstrukturen, Grundlagen der Rechtschreibung, des Lesens und der mathematischen Grundrechenbarten etc. und versuchen schulische Situation zu schaffen, in denen die Schülerinnen und Schüler individuelle Lernerfolge erleben können.
Die sonderpädagogische Förderung im Förderbereich emotional soziale Entwicklung ist in erster Linie auf die Weiterentwicklung der Fähigkeiten zu emotionalem Erleben und sozialem Handeln gerichtet. Dabei unterstützen und begleiten wir die Kinder und Jugendlichen durch ein breites Angebot spezifischer Hilfen, die

- die Wahrnehmung für ihr eigenes sowie fremdes Empfinden stärken,
- ihre Selbststeuerungskräfte aktivieren und dadurch die Motivation für dauerhafte Veränderungen unterstützen und die Steuerungsfähigkeit ihres Verhaltens langfristig stabilisieren,
- die Fähigkeit zur Reflexion ihres eigenen Denkens und Handelns sowie das von anderen erweitern, dabei Rücksichtnahme und Toleranz gegenüber anderen zu entfalten,
- Interesse für das Lernen, Verständnis für die Zusammenarbeit und Sinn für das Handeln mit anderen vermitteln.

Lese-Rechtschreibförderung


Durch einen Unterricht, der auf die Unterstützung individueller Lernwege ausgerichtet ist, sowie die frühzeitige Förderung bei auftretenden Schwierigkeiten wird zunehmend versucht, LRS frühzeitig zu erkennen. Dies ist in der Grundschule meist schon geschehen.
Für jedes Kind wird zu Beginn der 5. Klasse zunächst eine qualitative Einschätzung des Lern- und Entwicklungsstandes im Bereich Rechtschreiben und Lesen vorgenommen.
Nur bei einer anerkannten LRS hat das Kind die Möglichkeit, ganz spezifisch in einer Kleingruppe gefördert zu werden und entsprechend des Förderplans auch einen Nachteilsausgleich zu erhalten.
Wir nehmen die Probleme des Kindes ernst, lassen dem Kind aber Zeit, sich zu entwickeln. Dabei haben wir auch seine bereits erworbenen Kompetenzen im Blick. In Zusammenarbeit mit einer Logopädin entwickelt die Sonderpädagogin einen individuellen Förderplan. Dieser dient als Arbeitsgrundlage für das LRS-Training und den binnendifferenzierten Unterricht. Er wird halbjährlich evaluiert und fortgeschrieben. Der Nachteilsausgleich wird vorgeschlagen und von der Klassenkonferenz festgelegt.
Die Grundzüge der Förderung richten sich nicht allein auf Rechtschreibphänomene, sondern am Anfang festigen und trainieren die Kinder im Einzelunterricht oder Kleinstgruppen wichtige Basiskompetenzen, die das Erlernen von Lese- und Rechtschreibkompetenz erleichtern oder gar bedingen:

- Training der auditiven Merkfähigkeit
- Training der akustischen Differenzierungsfähigkeit
- Training der visuellen Differenzierungsfähigkeit
- Lesetraining
- Konzentrationstraining
- Übungen zur Verbesserung des Aufgabenverständnisses und zum strukturierten Aufgabenlösen
- Erweiterung des Wortschatzes, Übungen zur wohlformulierten Schriftsprache

Dem Rechtschreibtraining liegen z.B. folgende Übungen zu Grunde:
- Schreiben und Mitsprechen
- Abschreibübungen, sowie verschiedene Diktatformen
- Rechtschreibphänomene erkennen
- Nachdenken über Rechtschreibung und eigene Regeln entwickeln
- Erlernen von Methoden zur Korrektur

Mit der Umsetzung unseres Konzeptes wollen wir den Kindern und Jugendlichen helfen, ihre individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten zu entfalten und ihre entsprechende schulische Bildung zu verwirklichen.

Kontakt zur Sonderpädagogik


sonderpaedagogik@nss.bernostiftung.schule





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