Wichtige Informationen

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Schulgeld, StipendienSchülertickets sowie Schulgeldbescheinigungen

Außerdem können Sie nachlesen, wie Sie persönliche Änderungen bei uns angeben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 

  • Kirsten Möller

    Sekretariat

Schulgeld und Lehrmittelgeld

Wir möchten jedem, unabhängig vom Einkommen, den Zugang zu unserer Schule ermöglichen. Deshalb unterliegt das Schulgeld einer sozialen Staffelung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulgeldordnung für die katholischen Schulen in Trägerschaft der Bernostiftung (SGO).

Die Schulbücher und Arbeitshefte für die Schülerinnen und Schüler werden zentral von der Schule angeschafft und zu Beginn des Schuljahres ausgeteilt. Die Lehrmittelkosten teilen sich Schule und Eltern anteilig. Der Elternanteil des Lehrmittelgeldes wird in zwei Raten im November und im April eingezogen.

Schulgeldbescheinigung

Für die Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleiches erhalten alle Familien automatisch im Zeitraum Februar/März eine Schulgeldbescheinigung mit der Angabe des gezahlten Schulgeldes.
Wenn darüber hinaus eine Bescheinigung benötigt wird, kann diese vom Sekretariat erstellt werden.

Stipendium bzw. Bildungs- und Teilhabe-Paket

Sollten Sie in finanzielle Engpässe geraten, haben Sie die Möglichkeit, ein Stipendium zu beantragen. Entsprechende Antragsunterlagen erhalten Sie bei uns im Sekretariat oder auf der Homepage unseres Schulträgers
Reichen Sie die Unterlagen gern umgehend bei uns ein, damit diese bei der Festlegung des Stipendiums berücksichtigt werden können. 

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir helfen Ihnen gern!

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen. Eine Schulbescheinigung bekommen Sie im Sekretariat.

Schülerticket

Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptwohnsitz in Rostock erhalten auf Antrag das kostenfreie "SchülerTicket" der RSAG. Ab dem Schuljahr 2024/25 ist die Anmeldung für das kostenfreie SchülerTicket online über die Internetseite des Verkehrsverbundes Warnow erforderlich.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis können das SchülerTicket kostenpflichtig beantragen.  Nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Rostock kann ein Antrag zur Teilnahme an der öffentlichen Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rostock.

Die Tickets erhalten Ihre Kinder in der Regel in den ersten Schulwochen über die Schule.

Es sollten möglichst alle Rostocker Kinder dieses Ticket beantragen, damit für Sie keine zusätzlichen Kosten für Unterrichtsfahrten und Ausflüge mit dem Hort anfallen.

Änderungsmitteilungen

Alle wichtigen Änderungen (z.B. Wohnungswechsel, Telefonänderung, Kontoänderung, Schulbefreiung usw.) reichen Sie bitte umgehend mit einem formlosen Schreiben (auch per E-Mail möglich) im Sekretariat ein.

Bei einem Wohnortswechsel von Rostock in den Landkreis - oder umgekehrt - denken Sie bitte daran, bereits vor dem Umzug eine neue Berechtigung für die Hortbetreuung zu beantragen.