Mitwirkung

Wenn Sie unser Schulhaus betreten, werden Sie das Gefühl haben, "Zuhause" zu sein.

Dieses Gefühl des Aufgehoben- und Geborgenseins kann es nur durch das viele Engagement in Schule und Hort geben. Unser Alltag ist geprägt von der Mitwirkung der Lehrkräfte, der Erzieherinnen und Erzieher, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Eltern- also allen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag beteiligt sind.

Besonderen Wert legen wir zudem darauf, dass auch unsere Schülerinnen und Schüler an ihrem Schulleben mitwirken, ihre Meinungen gehört und mit eingebunden werden.

Im Folgenden können Sie sich zu den verschiedenen Gremien und Mitwirkungsmöglichkeiten genauer informieren.

Unser Kinderparlament

Zum Kinderparlament gehören die beiden jeweiligen von der Klasse gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprecher der ersten bis vierten Klassen. Diese 16 Kinder beraten regelmäßig unter Anleitung einer Lehrerin und einer Erzieherin die Anliegen aus Schule und Hort.

Im Eingangsbereich unserer Schule befindet sich unsere Zettelei. Hier können alle -Kinder und Erwachsene- ihre Wünsche, Verbesserungsvorschläge und worüber sie sich freuen aufschreiben. Das Kinderparlament nimmt diese einzelnen Anliegen von der Zettelei und aus den Klassenräten auf und plant gemeinsam Lösungsvorschläge. Diese werden anschließend den Beschlussgremien der Schule vorgelegt und in den großen Morgenkreisen mit der gesamten Schulgemeinschaft besprochen.

Unser Schul- und Hortelternrat

Zum Schul- und Hortelternrat gehören die beiden jeweiligen von der Klassenelternschaft gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter der ersten bis vierten Klasse. Der Schul- und Hortelternrat ist das gemeinsame Elterngremium an der Grundschule und dem Hort. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorstand mit Vorsitz und Stellvertretung. Ebenfalls wählt er die drei Elternvertreterinnen und Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Die 16 Eltern des Schul- und Hortelternrates beraten regelmäßig mit Beteiligung der Schul- und Hortleitung. Sie nehmen dabei die einzelnen Anliegen aus der Klassenelternschaft auf und erarbeiten gemeinsam Lösungsvorschläge. Diese werden den Beschlussgremien der Schule vorgelegt und mit der gesamten Schulgemeinschaft besprochen.

Wenn Sie ein Anliegen haben, wenden Sie sich gerne an den Schulelternrat:

Unsere Präsenzzeiten und Lehrerkonferenzen

Regelmäßig treffen sich die Lehrerkräfte und tauschen sich zu den aktuellen Geschehnissen aus: Wie läuft es in den Klassen? Wo wird Unterstützung benötigt? Welche Unterrichtsmaterialien werden von den Kolleginnen empfohlen?

Auch die gemeinsame Schulentwicklung steht im Mittelpunkt, so zum Beispiel das große Thema "Jahrgangsübergreifendes Lernen".

Neben den Präsenzzeiten gibt es die Lehrerkonferenzen. Hier wird im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrags beraten und über Angelegenheiten, die überwiegend die Lehrkräfte betreffen, abgestimmt.

Themen sind unter anderem:

  • die Unterrichtsorganisation
  • gegenseitige Unterrichtsbesuche
  • gemeinsame Planung des Stundenplans/Regelungen zur Vertretung von Lehrpersonen
  • die Frage der einheitlichen Gestaltung der Leistungsbewertungen
  • Organisation der Fachkonferenzen
  • Fort- und Weiterbildungen.

Unsere Klassenkonferenz

In der Klassenkonferenz beraten die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte über die Anliegen einer Klasse. Auch wird die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder in den Blick genommen und geeignete Förderwege besprochen.

Unsere Fachkonferenz

In der Fachkonferenz beraten alle Lehrkräfte, die das gleiche Fach unterrichten über die Ausgestaltung des Unterrichtsfaches, die Lerninhalte, über fachdidaktische und fachmethodische Fragen.

Unsere Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium unserer Schule in der die in den anderen Gremien besprochenen Anliegen und Anträge beschlossen werden. Die Schulkonferenz wird in der Grundschule paritätisch von drei aus dem Schul- und Hortelternrat gewählten Elternvertreter*innen und drei aus der Lehrerkonferenz gewählten Lehrervertreter*innen sowie der Grundschulleitung gebildet. Die Hortleitung, die Schulleitung der weiterführenden Schule, der Ortspfarrer, die Stiftungsdirektion sowie Vertreterinnen und Vertreter des Stiftungsrates werden beratend hinzugezogen.

Eine detaillierte Ausgestaltung der einzelnen Bereiche finden Sie in unserer Rahmenschulordnung §16-21.